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Lieferkettengesetz und Human Rights Due Diligence

Das Lieferkettengesetz im Überblick: Anwendungsbereich, geschützte Rechtsgüter, die konkreten Sorgfaltspflichten, BAFA-Aufsicht, Sanktionen und Bezug zur CSDDD.

Published
14 September 2026

Überblick: Deutsches Lieferkettengesetz und Human Rights Due Diligence

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), oft als Lieferkettengesetz oder German Supply Chain Act bezeichnet, trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Es schafft verbindliche due diligence obligations für Unternehmen in Deutschland und zwingt sie, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren Lieferketten systematisch zu identifizieren, zu verhindern und abzustellen.

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Lieferkettengesetz und Human Rights Due Diligence

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Das Gesetz heißt offiziell „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“. Es geht weit über klassisches Compliance-Reporting hinaus. Unternehmen müssen ein funktionierendes Risikomanagement zur Erkennung von Menschenrechts- und Umweltrisiken einrichten, nicht nur Berichte veröffentlichen.

Die Grundlage bildet das Konzept der human rights due diligence (HRDD), das auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) aufbaut. Das deutsche Recht konkretisiert diese Anforderungen in prüfbare Pflichten mit klar definierten Sanktionen.

Anwendungsbereich: Welche Unternehmen sind vom German Supply Chain Act betroffen?

Der Anwendungsbereich des Supply Chain Act hat sich schrittweise erweitert und erfasst auch ausländische Unternehmen.

Für PE/VC-Teams und M&A-Analysten: Die Prüfung, ob ein Zielunternehmen die LkSG-Schwellenwerte erfüllt, ist mittlerweile eine Standard-Due-Diligence-Station in Transaktionen.

Geschützte Menschenrechte und Umweltgüter: Fokus von Business and Human Rights

Der German Supply Chain Act knüpft an internationale Menschenrechts- und Umweltabkommen an. Er definiert konkrete „geschützte Rechtspositionen“, die weit über allgemeine ESG-Anforderungen hinausgehen.

Geschützte Menschenrechte:

Umweltbezogene Pflichten (via Abkommen):

Die Pflichten kombinieren business and human rights mit bestimmten Umweltaspekten. Das macht sie für ESG-, Compliance- und Risikoteams gleichermaßen relevant. Human rights protection und Umweltschutz werden als zusammenhängendes System behandelt, nicht als isolierte Checkboxen.

Konkrete Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettengesetz

Das Gesetz enthält eine Reihe gesetzlich definierter corporate due diligence obligations (§§ 3–9 LkSG), die systematisch in den Geschäftsbetrieb integriert werden müssen. Die gesetzlichen Pflichten betreffen vor allem den eigenen Geschäftsbereich und unmittelbare Zulieferer.

Kernelemente der supply chain due diligence:

  1. Risk management system: Ein angemessenes Risikomanagementsystem muss eingerichtet und in relevante Geschäftsprozesse eingebettet werden. Die Geschäftsleitung muss mindestens jährlich informiert werden.

  2. Verantwortliche Person: Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten oder einer entsprechenden Funktion.

  3. Risk assessment: Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßige Risikoanalysen durchzuführen. Mindestens jährlich, zusätzlich bei Änderungen im Geschäftsbereich (neues Produkt, neuer Markt, Lieferantenwechsel).

  4. Policy statement: Öffentliche Grundsatzerklärung zu Menschenrechts- und Umweltstandards, inklusive Erwartungen an Lieferanten und eigenes Geschäftsgebaren.

Weitere Pflichten:

BAFA-Aufsicht, Sanktionen und Rechtsfolgen bei Verstößen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht die Einhaltung des Gesetzes. Es ist die zentrale Aufsichtsbehörde für die Umsetzung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten.

Befugnisse:

Sanktionsrahmen:

Gewerkschaften und NGOs können Rechte Betroffener vor deutschen Gerichten geltend machen. Das erhöht Litigation-Risiken für multinationale Gruppen. Nach eigener Auskunft hat das BAFA bis Anfang 2026 keine Bußgelder verhängt, sondern lediglich drei Zwangsgelder festgesetzt.

Für Investoren: Verstöße führen zu Reputationsschäden, Vertragsrisiken mit Schlüsselkunden und messbaren Bewertungsabschlägen in Transaktionen.

Verzahnung mit EU-Recht: CS3D/CSDDD und weitere EU-Regulierungen

Das deutsche Lieferkettengesetz ist in ein dynamisches EU-Regelungsumfeld eingebettet. Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD/CS3D) wurde im Juni 2024 verabschiedet und durch die Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470 vom 26. Februar 2026 in Anwendungsbereich und Zeitplan grundlegend überarbeitet.

CS3D verändert den Rahmen:

Multinationale Unternehmen müssen unterschiedliche Sorgfaltspflichten in verschiedenen Ländern beachten. Der pragmatische Weg: eine „Multi-Layer“-Struktur für chain due diligence aufbauen, die nationale und EU-Anforderungen effizient kombiniert. Die Bundesregierung bereitet bereits Änderungen am LkSG vor; die CSDDD ist bis zum 26. Juli 2028 in deutsches Recht umzusetzen.

Praktische Umsetzung der Human Rights Due Diligence entlang der Lieferkette

HRDD-Prozesse gehen über klassische ESG-Checks hinaus. Sie müssen in operative Beschaffung, Qualitätssicherung und supply chain management integriert werden.

Kernschritte:

  1. Kartierung der Wertschöpfungskette: Tier-1 bis Tier-3-Lieferanten, kritische Herkunftsländer, rohstoffbezogene human rights risks identifizieren. Vom Werkstor bis zum Ursprung.

  2. Risikoanalyse mit Fokus auf human rights impacts: Kinderarbeit, Zwangsarbeit, gefährliche Arbeitsbedingungen. Nicht nur Reputationsrisiken, sondern reale Auswirkungen auf Menschen.

  3. Priorisierung nach Schwere, Eintrittswahrscheinlichkeit und Einflussmöglichkeiten des Unternehmens.

  4. Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäft und bei Lieferanten.

Erfolgsfaktoren:

Typische Herausforderungen:

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Aus Investorensicht:

Es reicht nicht, Policies zu veröffentlichen. Gerichte, BAFA und Geschäftspartner erwarten belastbare Prozesse, Daten und Verbesserungsnachweise. Wer die Pflichten als reine Formalität behandelt, unterschätzt die Auswirkungen auf Geschäftsmodelle und Bewertungen.

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Fazit und Ausblick auf die Weiterentwicklung der Chain Due Diligence

Das deutsche Lieferkettengesetz macht human rights due diligence zu einer verbindlichen, dauerhaften Managementaufgabe. Companies und Investoren, die frühzeitig systematische due diligence in ihre Prozesse integrieren, minimieren rechtliche, operative und Reputationsrisiken. Mit der CSDDD und weiteren EU-Regelungen wird sich der Umfang der Pflichten in den kommenden Jahren weiter erhöhen. Die Kombination aus internen Prozessen, belastbarer Datengrundlage und gezielter externer Marktintelligenz ist der pragmatische Weg, um den Anforderungen an german supply chain compliance und human rights protection gerecht zu werden.

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